General terms and conditions
of AXENTER BUSINESS SOLUTION

 

§ 1 Scope
The following general terms and conditions of order apply to all orders based on a work contract
(§ 631 BGB), unless otherwise stated in the offer of the contractor (contractor) or in written
agreements between the parties involved. Any
terms and conditions of the client (client) that deviate from these will not be recognized, even if they
are not expressly contradicted again.

§ 2 Subject
The subject of the contract are the services specified in the order confirmation or in the contract
.

§ 3 Scope of services
The task, the procedure and the type of work results are
determined by the contractor’s offer, unless they
are regulated in the written agreements of the parties involved. Changes, additions or extensions to the task, the
procedure and the type of work results require a special written
agreement.
AXENTER BUSINESS SOLUTION (as an individual company) is a contractor (AN) in the service sector. The services provided are in the areas of administrative services,
advice, mediation and support.

§ 4 Determination of the termination of the order
If the contractor has completed the agreed services, he will inform the client of this
in writing. The order is deemed to have been carried out and is terminated when the contractor
hands over the written work results to the client or the client either
confirms the acceptance in writing or utilizes the results or if the client
does not immediately respond to a notification in accordance with sentence 1, at the latest within four weeks written
reasons are contradicted. If the assignment continues periodically, the
agreement continues until final termination.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (AG)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere
schafv der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betrieb Sphäre, die zur
Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte
Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert
werden, gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom
Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen
Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte
entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

§ 6 Besondere Pflichten des Auftragnehmers (AN)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende
Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so
erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber
abtritt. Der Pflichtverletzende Mitarbeiter wird dadurch gegenüber dem AG regresspflichtig.

§ 7 Loyalitätsverpflichtung
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist
insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die
in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach
Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer
Konventionalstrafe gegen den AG von 5.000 EUR.

§ 8 Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit
Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als
Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und
begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere
Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

§ 9 Honorare und Kosten
Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den im gesonderten Vertrag
vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Das Entgelt ist
bei Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig.
Bei Aufträgen, die dem AN besondere Kosten auferlegen, werden Vorauszahlungen fällig.
Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.)
enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von
mindestens 5 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Handelt es sich beim
Vertragspartner nicht um Verbraucher, beträgt der Zinssatz mind. 8 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.

§ 10 Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer ist für die Dauer von zwei Jahren nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen
verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen.
Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom
Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des
Auftraggebers (vgl. § 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des
Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des
Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche des Auftraggebers
auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht. Für Schäden,
die während der Gewährleistungspflicht von zwei Jahren schriftlich mitgeteilt wurden und die der
Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, wird bis zu einem Betrag von 10.000 EUR gehaftet. Eine
darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen bzw. muss gesondert vereinbart werden, dies gilt
nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Default and force majeure
If the contractor falls behind in fulfilling his obligation, the client can
withdraw from the contract after a reasonable grace period set for the contractor
if the agreed services have not been provided by the expiry of the deadline. Damages
caused by default cannot be claimed, without prejudice to liability in the event of negligence.
Events of force majeure entitle the contractor to
postpone the fulfillment of his obligations for the duration of the hindrance and a reasonable start-up time. Strikes, lockouts and similar circumstances that
make performance significantly more difficult or impossible for the contractor are equivalent to force majeure.
If the client fails to cooperate in accordance with Section 5 of these conditions or otherwise
, the contractor is entitled to terminate the
contract after setting a reasonable grace period. The contractor retains the right to remuneration, taking into
account the provisions of Section 642 Paragraph 2 BGB. The contractor’s claims
for compensation for additional expenses incurred as a result of the delay or the client’s failure to cooperate,
as well as the damage caused, also remain unaffected
, even if the contractor does not make use of the right of termination.

§ 12 Duration of the contract and termination
The duration of the contract is determined by the agreement of the parties involved in the contract. The contract can be terminated early
at any time by giving four weeks‘ notice by sending a letter of termination from the client
if the client’s operational reasons require this. In this
case, the contractor’s remuneration is regulated in accordance with Section 649 of the German Civil Code (BGB).

§ 13 Final provision
If the General Terms and Conditions are or become partially ineffective, this does
not affect the effectiveness of the remaining provisions of the General Terms and Conditions. The contracting parties undertake to replace an invalid provision with an effective one that comes closest to the contractual objective
, taking into account the mutual economic interests

Munich, December 1st, 2023